Satzung des Vereins TSV Grünau 1980 e.V.

Satzung
§1
‘ Name , Sitz und Zweck
Der am 27.06.1990 in Leipzig gegründete Verein führt den Namen " TSV Grünau
1980.  Er ist Mitglied des Stadtsportbundes Leipzig. ‘
Der Verein hat seinen Sitz in Leipzig. Er ist in das Vereinsregister beim
Arntsgericht eingetragen.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmitteibar gemeinniitzige Zwecke im Sinne
des Abschnittes " steuerbegünstigte Zwecke " der Abgabenordnung. Zweck des
Vereins ist die Förderung des Sports und der sportlichen Jugendhilfe.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftiiche
Zwecke. Die Mittel werden nur für Saizungszwecke verwendet. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins.
Ziel der Tätigkeit des Vereins besteht in der Förderung des Gesundheits- und
Breitensports durch Organisierung eines vielseitigen Sport- und Wettkampf-
betriebes. lm engeren Sinne besteht das Ziel darin, durch regelmäßiges Üben und
Trainieren zur Erhöhung, Einhaltung oder Wiederhersteliung des Fitness- und
Gesundheitszustandes der Bürger beizutragen. =
Der Sportbetrieb wird in ständigen Sportgruppen organisiert.

§ 2
Mitgliedschaft
Die Aufnahme von Bürgern ab 14 Jahren in den Verein erfolgt auf Grund eines
schriftlichen Antrages.
Der Vorstand entscheidet unter Berücksichtigung der lnteressenlage und unter
Beachtung der Kapazität über die Zuordnung in die Sportgruppen.
Mitglied des Vereins kann jede natürlich und juristische Person werden.
Die Mitgliedschaft könen auch nichtaktive Bürger und Förderer des Vereins
erwerben.
Jedes Mitglied ist zur Zahlung der Aufnahmegebühren und des Beitrages ver-
pflichtet. Uber die Höhe und die Fälligkeit der Geldbeiträge sowie über sonst von
Mitgliedern zu erbringenden Leistungen beschließt die Mitgliederversammiung.
Die Mitgliedschafi endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt ist jeweils zum 1.Tag des Folgemonats möglich, wenn bis zum 15. Tag
des laufenden Monats eine schriftiiche Austrittserklärung vorliegt.

Das den Verein verlassende Mitglied hat einen Halbjahresbeitrag zu entrichten,
damit der Verein die an den SSB und LSB zu entrichtenden Beiträge für des
laufende Jahr abdecken kann.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, und zwar:
a ) wegen Nichterffillung satzungsgeméfier Verpflichtungen oder Mifiachtung
von Anordnungen der Organe des Vereins, 
b ) wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung,
c ) wegen schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben
unsportlichen Verhaltens,
d ) wegen unehrenhafter Haltung.

§ 3
Vereinsorgane und -struktur

Vereinsorgane sind:
der Vorstand,
der Vereinsausschuß,
die Mitgliederversammlung.
Der Verein setzt sich aus verschiedenen Abteilungen mit einer unterschiedlichen
Anzahl von Übungsgruppen zusammen.
Ein Sportgruppenleiter vertritt die Interessen der Gruppe im Vereinsausschuß und
ist für den Ubungsbetrieb verantwortlich. 
Für die Durchführung des Trainingsbetriebes werden die im Territorium Grünau
liegenden Sportstätten genutzt. Zu dem Zweck werden mit den betreffenden
Eignern durch den Vorstand Nutzungsverträge abgeschlossen.
Den Erwerb von Grundstücken, Sportstätten und Sportgeräten behält sich der
Verein vor. Zu diesem Zweck entscheidet die Mitgliederversammlung auf
Vorschlag des Vorstandes.

§ 4
Vorstand -
Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem
Schatzmeister, dem Sportwart, dem Beauftragten ffir Sportanlagen/Sportgeräte,
dem Jugendwart, dem Beauftragten für Kultur und Bildung und dem Schriftührer.
Der Vorstand wird durch den Beschlußder Mitgliederversammlung auf die Dauer
von 3 Jahren gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Bestellung des nächsten
Vorstandes im Amt.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf der Amtsperiode aus, ist vom
Vereinsausschuß für den Rest der Amtszeit ein neues Vorstandsmitglied
hinzuzuwählen.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach einer Geschäftsordnung.

Der Verein wird gemäß § 26 BGB durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder
gemeinsam vertreten.

§ 5
Vereinsausschuß
Der Vereinsausschuß setzt sich zusammen aus:
dem Vorstand,
den Sportgruppenleitern.
Die Mitgliederversammlung kann darüber hinaus noch Beisitzer für bestimmte
Aufgabengebiete wählen. 
Der Vereinsausschuß tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen, ansonsten
nach Bedarf oder wenn ein Drittel seiner Mitglieder dies beantragt. Die Sitzungen
werden durch den Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung, durch ein anderes
Vorstandsmitglied einberufen.
Die Aufgaben des Vereinsausschusses ergeben sich aus der Satzung. Durch
Beschluss kann die Mitgliederversammlung weitergehende Einzelaufgaben
übertragen.

§ 6
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitglederversammlung findet einmal im Kalenderjahr start. Eine
außerordentiiche Mitgliederversammlung muß stattfinden, wenn dies von einem
Fünftel der Vereinsmitglieder schrifilich beim Vorstand beantragt wird.
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt vier Wochen vor dem
Versammlungstermin durch den Vorstand.Mit der schriftlichen Einberufung ist
gleichzeitig die Tagesordnung bekanntzugeben, in der die zur Abstimmung
gestellten Anträge ihrem wesentlichen lnhalt nach zu bezeichnen sind.
Die Mitgliederversammlung beschließt über die Beitrags- und sonstigen
Mitgliederleistungen, die Entlastung und Wahl des Vorstandes und
Vereinsausschusses, über Satzungsänderungen sowie über alle Punkte, die
Gegenstand der Tagesordnung sind.
Die Mitgliederversammlung bestimmt jeweils für ein Jahr einen zweiköpfigen
Prüfungsausschuß der die Kassenprüfung übernimmt und der Mitglieder-
versammiung Bericht erstattet.
Wahl- und stimmberechtigt sowie wählbar sind alle Vereinsmitglieder, die am Tage
der Mitgliederversammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für Mitglieder
unter 18 Jahren ist die Teilnahme an Veranstalltungen zu gestatten, bzw. ein
Vertreter der jeweiligen Sektion nimmt ihre lnteressen wahr;

Die Mitgliederversammlung ist ohnc Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlung entscheidet bei Beschlüssen mit einfacher
Stimmenmehrheit, sowie die Satzumg nichts anderes bestimmt.
Die Beiträge, Sonderzahlungen, Umlagen sowie Aufnahme-, Mahn- und
Einholgebühren werden von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des
Vorstandes mit einfachcr Stimmenmehrheit beschlossen.
Beschlüsse über die Änderung der Satzung bedürfen der Dreiviertelmehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen. Eine Änderung des Vereinszwecks erfordert die
Zustimmung von neun Zehnteln der stimmberechfigten Vereinsmitglieder.
Der Verein kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung ist besonderen Fällen
Umlagen, Aufnahmegebühren bzw. Mahn- und Einholgebühren verlangen.
Über die Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist vom
Versammlungsleiter und einem Mitglied des Vereinsausschusses zu unterzeichnen.

§ 7
Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Im Jahresabschluss sind die Einnahmen umd Ausgaben des Haushaltsplanes
nachzuweisen und das Vermögen aufzuführen. Nach Prüfung durch den von der
Mitgliederversammlimg gewählten Prüfungsausschuss erstattet der Schatzmeister der
Mitgliederversammlung über das Ergebnis Bericht.
Einmahmen ergeben sich aus finanziellen Leistungen der Mitglieder sowie
kommmialen Zuschüssen und Spenden.
Ausgaben betreffen vertraglich geregelten Nutzungsgebühren.
Uberschüsse dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke, vonangig für die Unterstützung
und Förderung der Kindersportgruppen verwendet warden.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder
durch unverhältmismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 8
Vergütung für die Vereinstätigkeit
Die Vereins- und Organämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten
entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer
Aufwandsentschädigung nach § 3 N1. 26a EStG ausgeübt werden.
Die Entscheidung über eine entgeltliche Vereinstätigkeit nach Abs. (2) trifft der
Vorstand. Gleiches gilt für die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.


Der Vorstand ist ermächtigt, Tätigkeiten für den Verein gegen Zahlung einer
angemessenen Vergütung oder Aufwandsentschädigung zu beauftragen. Maßgebend
ist die Haushaltslage des Vereins.
Zur Erledigung der Geschäftsführungsaufgaben und zur Führung der Geschälftstelle ist
der Vorstand ermächtigt, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten,
hauptamtlich Beschäftigte anzustellen.
Im Übrigen haben die Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins einen
Aufwendungsersatzanspruch mach § 670 BGB für solche Aufwendungen, die ihnen
durch die Täitigkeit für den Verein entstanden sind. Hierzu gehören insbesondere
Fahrkosten, Reisekosten, Porto, Telefon usw.. _
Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 2 Monaten
nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt,
wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen, die prüffähig sein müssen,
nachgewiesen werden.
Vom Vorstand können per Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten
Grenzen über die Höhe des Aufwendungsersatzes nach § 670 BGB festgesetzt werden.
Weitere Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom Vorstand erlassen
und geändert wird.

§ 9
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck und unter
Einhaltung einer vierwöchigen Frist einberufenen Mitgliederversammlung
beschlossen werden. In dieser Versammlung müssen vierfünftel der Mitglieder
anwesend sein. Zur Beschlussfassung ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen
Stimmen notwenig.
Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, so ist innerhalb von 14 Tagen eine
weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der
anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist bei der Einberufung
hinzuweisen.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an den Stadtsportbund Leipzig e.V., der es umnittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Beschlüsse über Satzungsänderungen und über Auflösung des Vereins sind den
zuständigen amtlichen Stellen anzuzeigen.
Der Verein ist Rechtsnachfolger der ehemaiigen BSG Einheit Pädagogik — Leipzig
West.

Die Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung am 27.06.1990 beschlossen. Sie tritt
mit Eintragung im Vereinsregister in Kraft.
Die veränderte Satzung wurde am 14.12.2011 durch die Mitgliederversammhmg bestätigt.

 

Datenschutz für Mitglieder

Was passiert mit meinen Daten im Verein

Datenschutzhinweise - Mitglieder Die nachfolgenden Datenschutzhinweise geben einen Überblick über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten aus Ihrem Mitgliedsverhältnis Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der konkreten Nutzung der Angebote des Vereins. 1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden. Verantwortliche Stelle ist: TSV Grünau 1980 e.V. Breisgaustr. 15 04209 Leipzig E-Mail: frieda1961@aol.com Sie erreichen Ihren Datenschutzbeauftragten unter: E-Mail: frieda1961@aol.com Telefon:03412304546 2. Welche Quellen und Daten nutzen wir? Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft von Ihnen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit dies im Rahmen der Erfüllung der Mitgliedschaft erforderlich ist – personenbezogene Daten, die wir von Dritten zulässigerweise erhalten (z.B. Behörden, Ämtern, Verbänden oder Versicherungen). Kategorien personenbezogener Daten/ Art der Daten Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Personalien (Name, Adresse, Geschlecht und andere Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer oder E-MailAdresse), Geburtsdatum), Bankverbindungsdaten, ggf. Daten im Zusammenhang mit der Teilnahme an Sportangeboten (z.B. Trainingsdaten, Fortbildungsdaten bei Trainern, Übungsleitern usw., Fotos mit Einwilligung oder auf der Basis von Spieloder Wettkampfordnungen). Ferner kann es im Einzelfall erforderlich sein, Identitätsdaten auf der Basis eines amtlichen Ausweises zu erfassen. Darüber hinaus können dies auch Daten aus Logfiles, zur Überwachung der Internet- und Emailnutzung (soweit zulässig) und dem Zugang zu IT-Kernsystemen, sein. 3. Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit der DatenschutzGrundverordnung (EU-DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und bereichsspezifischen Datenschutznormen, Satzungen und Ordnungen von Verbänden im Bereich Wettkampf- und Spielbetrieb, sofern dieses im Rahmen des wahrgenommenen Sportangebotes erforderlich ist. 3.1 Zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten Die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 4 Nr. 2 EU-DSGVO) erfolgt zur Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft. Der Zweck der Verarbeitung richtet sich in erster Linie nach den Notwendigkeiten der Durchführung der Mitgliedschaft (Beitragszahlungen, Abgabe von Beiträgen an Fachverbände und Sportversicherung, Beantragung von Zuschüssen, Melde- und Leistungsdaten bei Teilnahme am Wettkampf- und Spielbetrieb). 3.2 Im Rahmen der Interessenabwägung Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten darüber hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder von Dritten. Beispielsweise:  Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten,  Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,  Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,  Maßnahmen zur Gebäude- und Anlagensicherheit (z.B. Zutrittskontrollen),  Maßnahmen zur Sicherstellung des Hausrechts,  Maßnahmen zur Planung und Weiterentwicklung, Zur Aufdeckung von Straftaten dürfen Ihre personenbezogenen Daten nur dann verarbeitet werden, wenn zu dokumentierende tatsächliche Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass die Sie im Rahmen der Mitgliedschaft eine Straftat begangen haben, die Verarbeitung zur Aufdeckung erforderlich ist und Ihr schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegt, insbesondere Art und Ausmaß im Hinblick auf den Anlass nicht unverhältnismäßig sind. 3.3 Aufgrund Ihrer Einwilligung Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. 3.4 Aufgrund gesetzlicher Vorgaben Zudem unterliegen wir als Verein diversen rechtlichen Verpflichtungen aus Gesetzen, Satzungen und Ordnungen aus Mitgliedschaften, wie z. B. Anforderungen aus Steuergesetze, Mitgliedschaften in Fachverbänden und Dachverbänden). Zu den Zwecken der Verarbeitung gehören unter anderem Maßnahmen zur Erfüllung steerrechtlicher Pflichten sowie die Meldung von Daten Dach- und Fachverbände. Ferner verarbeiten wir Ihre Daten zur Erfüllung von Meldepflichten gegenüber Ämtern, Versicherungen und Behörden, jeweils auf Grundlage einer gesetzlichen Verpflichtung. 4. Wer bekommt meine Daten? Innerhalb des Vereins erhalten diejenigen Bereiche Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der Mitgliedschaft oder gesetzlichen Pflichten benötigen. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten. Diese sind uns gegenüber vertraglich zur Einhaltung derselben Datenschutzstandards verpflichtet, dürfen Ihre personenbezogenen Daten lediglich im gleichen Umfang und zu den gleichen Zwecken wie wir verarbeiten und sind unseren Weisungen unterworfen. Dies sind Unternehmen in den Kategorien, IT-Dienstleistungen, Logistik, sowie Telekommunikation. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb des Vereins ist zunächst zu beachten, dass wir die geltenden Datenschutzvorschriften beachten. Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen, Satzungen oder Ordnungen auf der Basis der Mitgliedschaft dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:  Kreis-, Landes- und Bundesfachverbände, je nach wahrgenommener Sportart  Kreis-, Landes- und Bundesdachverbände (z. B. Kreissportverband, Landessportverband)  Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Ämter, Behörden) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung;  Stellen zur Durchführung von Inkasso-Leistungen. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben. 5. Wie lange werden meine Daten gespeichert? Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft. Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten, die sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der Abgabenordnung (AO) oder Satzungen und Ordnungen ergeben. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen, die zum Beispiel nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bis zu dreißig Jahre betragen können, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt. Sobald die Speicherung der Daten nicht mehr zur Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen, werden Ihre Daten unverzüglich gelöscht. 6. Werden Daten in ein Drittland Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen oder an eine internationale Organisation übermittelt? Wirtschaftsraums -EWR) findet grundsätzlich nicht statt. Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums -EWR) kann im Einzelfall stattfinden, soweit dies zur Ausführung Ihrer Mitgliedschaft (z. B. Wettkampfteilnahmen) erforderlich, gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Über Einzelheiten werden wir Sie, sofern gesetzlich vorgegeben, gesondert informieren. 7. Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, das Recht auf Berichtigung, das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. 8. Besteht für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten? Im Rahmen Ihre Mitgliedschaft müssen Sie nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung der Mitgliedschaft erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich oder durch Satzungen und Ordnungen verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel die Durchführung der Mitgliedschaft ablehnen müssen. Insbesondere sind wir zum Teil nach Vorschriften aus Satzungen oder Ordnungen vor allem im Wettkampf- und Spielbetrieb verpflichtet, Sie vor der Teilnahme beispielsweise anhand Ihres Personalausweises zu identifizieren und dabei Ihren Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie Ihre Wohnanschrift zu erheben. 9. Inwieweit gibt es eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall? Wir nutzen keine automatisierten Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Begründung und Durchführung Ihrer Mitgliedschaft. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werde in wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist. 1. Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund einer Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse und einer Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

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