Beitrag im Verein ab 1.1.2024 

Erwachsene / Jugend / Kinder  : 10,00 Euro im Monat  = 120,00 Euro pro Jahr  - Kinder 3,oo Euro/Monat

Die Kassierung /Abrechnung  erfolgt bitte pro halbes Jahr durch die abteilungsleiter : 1. HJ bis Ende März //  2. HJ bis Ende September  

Aufnahmegebühr  5,oo / Mitglied 

Beitragsordnung des TSV Grünau 1980 e.V.(gemäß §2 der Satzung)

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflicht der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen laut §2 der Satzung und Gebühren an den TSV Grünau 1980 e.V.

Sie ist Bestandteil der Mitgliedschaft.

2. Der Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühren werden zur Jahreshauptversammlung beschlossen und treten danach in Kraft.

3. Der Beitrag des TSV Grünau 1980 e.V. ist halbjährlich zu entrichten. Die Entrichtung hat bis spätestens Juni und November stattzufinden. Der Aufnahmevertrag muß spätestens 14 Tage nach Beginn des Trainings (mit 8 Euro) an die Abteilungsleitung entrichtet werden.

Mitglieder, die Ihre Mitgliedschaft beenden wollen, können dieses zu jedem Monatsende in schriftlicher Form an die Abteilungsleitung tätigen. Der Beitrag muss für ein halbes Jahr bezahlt werden.Sollte die Bezahlung nicht erfolgen bleibt die Mitgliedschaft weiter bestehen, bis zur Entrichtung des fälligen Beitrages. 

4. ist ein Mitglied seiner Verpflichtung zur Beitragszahlung bis zum 30.6. nicht nachgekommen, erhält dieser bis 10.8. eine Mahnung zum 10.9., die Zweitmahnung mit Mahngebühren von 5 Euro,

zum 1.10. die dritte Mahnung in Höhe von 10 Euro Mahngebühren.

Sollte nach der dritten Mahnung keine Zahlung eingehen, ist der Vorstand berechtigt ein Ausschlussverfahren einzuleiten. 

5. Die Höhe des Monatsbeitrages für den TSV Grünau 1980 e.V. setzt sich folgendermaßen zusammen: 

Der Beitrag ist in Bar oder auf die Bankverbindung des jeweiligen Abteilungsleiter zu entrichten. 

Kinder bis 14 Jahre: 3,00 € im Monat 

Aufnahmegebühr (einmalig) 0,00 € 


Erwachsene/ Jugend ab 15 Jahre: 10,00 € im Monat 

Aufnahmegebühr (einmalig) 5,00 €

Die Beitragsordnung wird zur nächsten Jahreshauptversammlung im Jahr 2022 verkündet und tritt mit Wirkung am 1.1.2023 in Kraft. 

 

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